Impressum & AGB

Mag. (FH) Astrid Neumann

Eva-Popper-Weg 8/27

1020 Wien

hallo@halsueberkopf.at

+43 677 61474647‬

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Astrid Neumann, [Anschrift], [E-Mail], [UID falls vorhanden] – nachfolgend „Fotografin“ – und ihren Kund:innen – nachfolgend „Auftraggeber:innen“ – über fotografische Leistungen im Bereich Hochzeiten, elopements, Welcome Events, Rehearsal Dinners, Farewell Brunches, Paarshootings im Zusammenhang mit Hochzeiten sowie damit verbundene Zusatzleistungen.

1.2 Diese AGB gelten, sofern den Verträgen Verbraucher:innen im Sinne des § 1 KSchG zugrunde liegen. Für Verträge mit Unternehmer:innen können abweichende Bedingungen gelten.

1.3 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Individuelle schriftliche Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag gehen diesen AGB vor.

1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

2. Vertragsabschluss und Terminreservierung

2.1 Angebote der Fotografin sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich festgehalten wurde.

2.2 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn
a) das Angebot bzw. der Vertrag von den Auftraggeber:innen schriftlich bestätigt wurde und
b) die vereinbarte Reservierungsgebühr eingelangt ist.

2.3 Erst mit Eingang der vereinbarten Reservierungsgebühr wird der Hochzeitstermin verbindlich für die Auftraggeber:innen reserviert.

2.4 Die Fotografin ist berechtigt, den Auftrag ganz oder teilweise durch qualifizierte Dritte, insbesondere Second Shooter oder Assistent:innen, ausführen zu lassen.

3. Leistungsumfang

3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuell vereinbarten Angebot bzw. Vertrag.

3.2 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, schuldet die Fotografin insbesondere
a) die fotografische Begleitung im vereinbarten zeitlichen Umfang,
b) die Auswahl der aus ihrer fachlichen Sicht geeigneten Bilder,
c) die professionelle Bearbeitung dieser ausgewählten Bilder in ihrem eigenen Stil und
d) die Bereitstellung der finalen Bilddateien in der vereinbarten Form.

3.3 Nicht geschuldet sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, insbesondere
a) die Herausgabe sämtlicher entstandener Aufnahmen,
b) die Herausgabe unbearbeiteter Dateien / RAW-Dateien,
c) die Überlassung von Arbeitsdateien, Katalogen oder Presets,
d) eine bestimmte Mindestanzahl an Bildern, sofern diese nicht vertraglich ausdrücklich festgelegt wurde,
e) die Nachbearbeitung nach individuellen Stilvorgaben der Auftraggeber:innen außerhalb des üblichen Bearbeitungsstils der Fotografin.

3.4 Die Fotografin ist in der künstlerischen und technischen Gestaltung frei. Dies gilt insbesondere für Bildsprache, Perspektive, Auswahl der Motive, Lichtsetzung, Beschnitt, Bearbeitung und Bildauswahl.

3.5 Die Auftraggeber:innen nehmen zur Kenntnis, dass Hochzeitsfotografie eine dokumentarische und situationsabhängige Dienstleistung ist. Die Fotografin schuldet daher kein identisches Ergebnis zu Referenzbildern, Pinterest-Inspirationen oder früheren Arbeiten.

4. Mitwirkungspflichten der Auftraggeber:innen

4.1 Die Auftraggeber:innen haben der Fotografin alle für die Durchführung des Auftrags wesentlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dazu zählen insbesondere Ablaufplan, Adressen, Kontaktpersonen, zeitliche Änderungen, fotografische Besonderheiten, Zugangsbeschränkungen und etwaige Regeln von Kirche, Standesamt, Location oder anderen Dienstleister:innen.

4.2 Die Auftraggeber:innen tragen Verantwortung dafür, dass an allen relevanten Orten das Fotografieren zulässig ist und erforderliche Genehmigungen vorliegen, soweit diese nicht ausdrücklich von der Fotografin übernommen wurden.

4.3 Die Auftraggeber:innen haben dafür zu sorgen, dass ausreichend Zeitfenster für Gruppenbilder, Paarportraits und wesentliche Programmpunkte eingeplant werden, sofern solche Aufnahmen gewünscht sind.

4.4 Bei Ganztagesreportagen ab einer Dauer von sechs Stunden ist der Fotografin sowie gegebenenfalls einem Second Shooter eine angemessene Verpflegung in Form einer vollwertigen Mahlzeit und alkoholfreier Getränke zur Verfügung zu stellen. Die Fotografin ist berechtigt, notwendige kurze Pausen in den Ablauf zu integrieren, sofern dadurch keine wesentlichen Programmpunkte versäumt werden.

4.5 Verzögerungen, Einschränkungen oder Leistungsminderungen, die aus mangelnder Mitwirkung der Auftraggeber:innen oder Dritter resultieren, gehen nicht zu Lasten der Fotografin.

5. Veranstaltungsablauf, Gäste, Motive

5.1 Die Fotografin bemüht sich, den Ablauf der Hochzeit umfassend und mit größter Sorgfalt zu dokumentieren. Eine vollständige Erfassung sämtlicher Gäste, Details, Programmpunkte oder spontaner Momente kann jedoch nicht garantiert werden.

5.2 Insbesondere kann nicht garantiert werden, dass jede anwesende Person einzeln fotografiert wird oder jede gewünschte Konstellation entsteht, wenn diese nicht aktiv organisiert oder kommuniziert wurde.

5.3 Reklamationen allein auf Basis fehlender Einzelmotive oder nicht entstandener Aufnahmen bestimmter Personen oder Situationen begründen keinen Mangel, sofern die Fotografin ihre Leistung im Übrigen vertragsgemäß erbracht hat.

6. Bildauswahl, Bearbeitung und Lieferung

6.1 Die Auswahl der zur Übergabe bestimmten Bilder erfolgt ausschließlich durch die Fotografin.

6.2 Die Auftraggeber:innen erhalten nur die von der Fotografin ausgewählten und bearbeiteten Bilder. Unbearbeitete Dateien, Ausschussbilder, Testaufnahmen, Doppelungen oder technisch bzw. gestalterisch nicht geeignete Bilder werden nicht herausgegeben.

6.3 Die Bearbeitung erfolgt im Stil der Fotografin. Nachträgliche Änderungswünsche der Auftraggeber:innen sind nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen zusätzliches Honorar möglich.

6.4 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung digital über eine passwortgeschützte Online-Galerie oder per Download-Link.

6.5 Angegebene Lieferfristen sind Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin schriftlich zugesagt wurde.

6.6 Eine vorzeitige Vorschau, Sneak Peek oder Express-Lieferung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

7. Online-Galerie und Datenspeicherung

7.1 Die Fotografin stellt die finalen Bilder für einen begrenzten Zeitraum über eine Online-Galerie oder einen Download-Link zur Verfügung. Die konkrete Verfügbarkeitsdauer richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung oder der bei Übergabe kommunizierten Frist.

7.2 Die Auftraggeber:innen sind selbst dafür verantwortlich, die gelieferten Bilder rechtzeitig herunterzuladen und an mindestens zwei getrennten Speicherorten zu sichern.

7.3 Die Fotografin bewahrt die final bearbeiteten Bilder und, sofern vorhanden, die Ausgangsdaten für einen angemessenen Zeitraum auf. Eine dauerhafte Archivierung wird nicht geschuldet.

7.4 Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist kann die Fotografin Dateien ohne weitere Verständigung löschen. Ein späterer Wiederherstellungsanspruch besteht nicht.

8. Urheberrecht und Nutzungsrechte

8.1 Das Urheberrecht an sämtlichen Aufnahmen verbleibt bei der Fotografin.

8.2 Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhalten die Auftraggeber:innen ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den gelieferten Bildern für private Zwecke.

8.3 Die private Nutzung umfasst insbesondere
a) Speicherung und Vervielfältigung für den eigenen privaten Gebrauch,
b) Weitergabe an Familienmitglieder und Gäste im privaten Zusammenhang,
c) Veröffentlichung auf privaten Social-Media-Profilen oder privaten Websites, sofern die Bilder nicht verändert und die Fotografin genannt wird, soweit dies technisch und plattformseitig möglich und zumutbar ist.

8.4 Jede kommerzielle Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin. Dies gilt insbesondere für
a) Veröffentlichungen durch andere Dienstleister:innen,
b) Verwendung durch Locations, Planner, Florist:innen, Designer:innen, Magazine oder Blogs,
c) bezahlte Werbeanzeigen, Drucksorten, PR, Unternehmenswebsites oder redaktionell-kommerzielle Verwendungen.

8.5 Die Auftraggeber:innen sind nicht berechtigt, die Bilder zu verkaufen, entgeltlich zu lizenzieren, an Bilddatenbanken zu übermitteln oder Dritten weitergehende Nutzungsrechte einzuräumen.

8.6 Eine Bearbeitung der Bilder, die über übliche Zuschnitte für private Zwecke hinausgeht, ist unzulässig. Insbesondere unzulässig sind Filter, starke Farbveränderungen, Retuschen durch Dritte, Entfernung von Wasserzeichen oder sonstige stilverändernde Eingriffe, sofern die Fotografin dem nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

9. Herstellerbezeichnung / Namensnennung

9.1 Bei jeder zulässigen Veröffentlichung der Bilder außerhalb des rein privaten Gebrauchs ist die Fotografin als Urheberin in angemessener Form zu nennen.

9.2 Bei Veröffentlichungen im Internet oder in sozialen Medien hat die Nennung nach Möglichkeit als „Foto: Astrid Neumann“ oder durch eine eindeutige Verlinkung auf den Account bzw. die Website der Fotografin zu erfolgen.

9.3 Bei Weitergabe der Bilder an andere Dienstleister:innen haben die Auftraggeber:innen diese auf die urheberrechtlichen Vorgaben hinzuweisen.

10. Vergütung und Zahlungsbedingungen

10.1 Es gilt das im Vertrag bzw. Angebot vereinbarte Honorar.

10.2 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist bei Buchung eine Reservierungsgebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamthonorars fällig. Der Restbetrag ist spätestens bis zu dem im Vertrag genannten Zeitpunkt, andernfalls spätestens 14 Tage vor dem Hochzeitstermin, ohne Abzug fällig.

10.3 Erst nach Einlangen der Reservierungsgebühr ist der Termin verbindlich reserviert.

10.4 Zusätzliche Leistungen, insbesondere Zusatzstunden, zusätzliche Events, Reise- oder Nächtigungskosten, After-Wedding-Shootings, Albums, Prints oder Sonderbearbeitungen, werden gesondert verrechnet.

10.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Die Fotografin ist berechtigt, bis zur vollständigen Zahlung die Auslieferung von Bildern oder Produkten zurückzuhalten.

11. Terminverschiebung und Stornierung durch die Auftraggeber:innen

11.1 Da mit der Buchung ein konkreter Hochzeitstermin exklusiv reserviert wird und für diesen Tag regelmäßig keine anderen Aufträge angenommen werden, gilt die Reservierungsgebühr als Entgelt für die Terminfreihaltung und ist nicht rückerstattbar.

11.2 Eine Verschiebung des Hochzeitstermins gilt rechtlich als Stornierung des ursprünglich vereinbarten Termins und gleichzeitige Anfrage für einen neuen Termin. Die Fotografin wird nach Möglichkeit prüfen, ob der neue Termin verfügbar ist. Ein Anspruch auf Durchführung am Ersatztermin besteht nicht.

11.3 Im Fall einer Stornierung durch die Auftraggeber:innen werden folgende pauschalierte Ausfallhonorare vereinbart:
a) bis einschließlich 181 Tage vor dem Termin: die geleistete Reservierungsgebühr verbleibt bei der Fotografin, weitere Zahlungen fallen nicht an;
b) 180 bis 91 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Gesamthonorars;
c) 90 bis 31 Tage vor dem Termin: 75 % des vereinbarten Gesamthonorars;
d) ab 30 Tagen vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Gesamthonorars.

11.4 Bereits angefallene Fremd- und Nebenkosten, die nicht mehr storniert oder rückabgewickelt werden können, sind zusätzlich zu ersetzen.

11.5 Den Auftraggeber:innen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Fotografin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

12. Stornierung oder Ausfall durch die Fotografin

12.1 Kann die Fotografin den Auftrag aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder eines sonstigen von ihr nicht zu vertretenden schwerwiegenden Umstands nicht durchführen, wird sie die Auftraggeber:innen darüber unverzüglich informieren.

12.2 In diesem Fall wird sich die Fotografin nach bestem Vermögen bemühen, eine fachlich geeignete Ersatzfotografin bzw. einen fachlich geeigneten Ersatzfotografen zu vermitteln. Ein Anspruch auf Stellung einer Ersatzperson besteht jedoch nicht.

12.3 Kann kein gleichwertiger Ersatz gefunden werden oder lehnen die Auftraggeber:innen einen zumutbaren Ersatz ab, werden bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen rückerstattet.

12.4 Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.

13. Höhere Gewalt und nicht beeinflussbare Umstände

13.1 Für Umstände außerhalb der Sphäre der Fotografin wird keine Haftung übernommen. Dazu zählen insbesondere Wetter, Verkehr, Stau, Straßensperren, behördliche Maßnahmen, Pandemie-bedingte Einschränkungen, Stromausfälle, Ausfälle von Locations oder Dienstleister:innen, Einschränkungen durch Geistliche oder Standesbeamt:innen, Hausregeln von Veranstaltungsorten, schlechte Lichtverhältnisse oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse.

13.2 Solche Umstände berechtigen nicht zur Minderung des Honorars, sofern die Fotografin ihre Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht hat.

14. Haftung

14.1 Die Fotografin haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gegenüber Verbraucher:innen keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

14.2 Für den Verlust von Bilddaten haftet die Fotografin nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf das vereinbarte Honorar beschränkt.

14.3 Keine Haftung besteht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ideelle Schäden oder Ansprüche Dritter, soweit gesetzlich zulässig.

14.4 Die Fotografin haftet nicht für die Qualität oder Ausführung von Leistungen Dritter, auch wenn sie Empfehlungen ausspricht oder Kontakte vermittelt.

14.5 Für technische Störungen bei Online-Galerien, Plattformen oder E-Mail-Zustellung, die außerhalb des Einflussbereichs der Fotografin liegen, wird keine Haftung übernommen.

15. Reise- und Nächtigungskosten

15.1 Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, sind Reise-, Fahrt-, Park-, Maut-, Übernachtungs- und sonstige notwendige Spesen gesondert zu vergüten.

15.2 Erfordert der Einsatzort nach Einschätzung der Fotografin eine Anreise am Vortag oder eine Übernachtung, insbesondere aus organisatorischen oder zeitlichen Gründen, ist eine angemessene Unterkunft zu übernehmen oder zu ersetzen, sofern dies im Angebot vorgesehen ist.

16. Alben, Prints und sonstige Produkte

16.1 Werden Alben, Prints oder andere physische Produkte bestellt, erfolgt deren Herstellung erst nach vollständiger Bezahlung.

16.2 Geringfügige Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung, Online-Galerie, Laborabzug und Albumdruck stellen keinen Mangel dar.

16.3 Prüffreigaben durch die Auftraggeber:innen gelten als verbindlich. Für Fehler, die nach Freigabe nicht beanstandet wurden, haftet die Fotografin nicht.

17. Datenschutz

17.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung der Fotografin in ihrer jeweils geltenden Fassung.

17.2 Die Auftraggeber:innen nehmen zur Kenntnis, dass zur Vertragsabwicklung personenbezogene Daten verarbeitet sowie an technische Dienstleister, Galeriedienste, Zahlungsdienstleister, Druckdienstleister oder sonstige Auftragsverarbeiter übermittelt werden können, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

17.3 Weitergehende Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.

18. Verwendung der Bilder durch die Fotografin

18.1 Die Fotografin ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags entstandenen Lichtbilder zur Eigenwerbung und zur Darstellung ihrer Arbeit zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung auf der Website, im Blog, in sozialen Medien, in Portfolios, bei Einreichungen für Fachpublikationen, Printprodukten, Ausstellungen sowie in sonstigen werblichen und redaktionellen Zusammenhängen im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Fotografin.

18.2 Diese Berechtigung gilt, sofern die Auftraggeber:innen nicht ausdrücklich eine abweichende schriftliche Vereinbarung mit der Fotografin treffen. Eine solche Einschränkung kann insbesondere für Bilder gelten, auf denen Personen erkennbar abgebildet sind.

18.3 Wünschen die Auftraggeber:innen, dass bestimmte Bilder, Bildkategorien oder Aufnahmen mit erkennbaren Personen nicht veröffentlicht werden, ist dies der Fotografin schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine gesonderte Mitteilung, gilt die Verwendung nach Punkt 18.1 als vereinbart.

18.4 Die Fotografin wird bei der Auswahl der zur Eigenwerbung verwendeten Bilder auf die berechtigten Interessen der abgebildeten Personen Rücksicht nehmen und keine Aufnahmen veröffentlichen, die die Privatsphäre, Intimsphäre oder sonstige schutzwürdige Interessen in unzumutbarer Weise beeinträchtigen könnten.

18.5 Sofern auf Bildern neben den Auftraggeber:innen auch weitere Personen erkennbar abgebildet sind, erfolgt eine Veröffentlichung durch die Fotografin nur im rechtlich zulässigen Rahmen.

19. Rücktrittsrecht für Verbraucher:innen bei Fernabsatzverträgen

19.1 Sofern ein gesetzliches Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz besteht, werden die Auftraggeber:innen hierüber gesondert und rechtzeitig vor Vertragsabschluss informiert.

19.2 Die gesetzliche Widerrufsbelehrung bzw. Rücktrittsbelehrung sowie ein Musterformular werden den Auftraggeber:innen auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt, sofern dies gesetzlich erforderlich ist.

19.3 Verlangen die Auftraggeber:innen ausdrücklich, dass die Fotografin bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Leistung beginnt, kann im Fall eines späteren Rücktritts ein anteiliger Betrag für bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen sein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

20. Schlussbestimmungen

20.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

20.2 Für Streitigkeiten mit Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

20.3 Vertragssprache ist Deutsch. Sofern Übersetzungen bereitgestellt werden, ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich.